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AGB's

das weinberg

Restaurant · Events · Weinbar

Thimiggasse 11, 1180 Wien

Tel.: +43 664 4390837 · www.dasweinberg.at

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

TEIL A – Restaurantbetrieb & Reservierungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Betreiberin des Restaurants das weinberg, Sandra Apflauer (im Folgenden „Gastwirtin“), und dem Vertragspartner/Gast und gelten für alle in diesem Verhältnis getätigten Reservierungen und erbrachten Dienstleistungen.

(2) Die AGB gelten sowohl für den Restaurantbetrieb unter www.dasweinberg.at als auch für den Eventbetrieb unter www.dasevent.at.

(3) Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

(4) Mit Abschluss einer Reservierung – gleich auf welchem Weg – bestätigt der Vertragspartner, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt.

(5) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

§ 2 Begriffsdefinitionen

(1) Bewirtung: Zurverfügungstellung und Verabreichung von Speisen und Getränken im Bewirtungsbetrieb der Gastwirtin.

(2) Bewirtungsvertrag: Der zwischen der Gastwirtin und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Bewirtung liegt.

(3) Vertragspartner: Natürliche oder juristische Person, die eine Reservierung vornimmt oder einen Bewirtungsvertrag abschließt.

(4) Event/Veranstaltung: Geschlossene oder öffentliche Veranstaltung (z.B. Hochzeit, Firmenevent, Dinner-Veranstaltung, Weinverkostung, BBQ), die in den Räumlichkeiten oder im Garten des Betriebs stattfindet.

 
§ 3 Reservierungen und Vertragsabschluss

(1) Der Bewirtungsvertrag kommt durch die Annahme der Reservierung durch die Gastwirtin zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Reservierungssystem.

(2) Der Vertragspartner hat bei allen Reservierungen seinen vollständigen Namen (ggf. Firma), Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste und den Umfang der gewünschten Bewirtung bekanntzugeben.

(3) Eine Über- oder Unterschreitung der reservierten Personenanzahl ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Gastwirtin zulässig. Die vereinbarte Gästezahl wird der Verrechnung als Mindestzahl zugrunde gelegt.

(4) Bei Unterschreiten der vereinbarten Gästeanzahl gelten die Stornobedingungen gemäß § 6.

 
§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Wird bezüglich der Konsumation keine andere Vereinbarung (z.B. Pauschale, Menü) getroffen, werden alle konsumierten Speisen und Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch und der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

(3) Die Zahlung erfolgt am Tag der Veranstaltung bzw. Bewirtung in bar oder mittels Kredit-/Debitkarte, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Für Firmenevents kann nach vorheriger Vereinbarung die Zahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Firmenkonto der Gastwirtin erfolgen.

§ 5 Sonderregelungen für Gruppenreservierungen ab 10 Personen

(1) Für Gruppenreservierungen ab 10 Personen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Zur Bestätigung der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von € 500,– zu leisten. Die Reservierung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich.

(3) Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt und wird mit der Endabrechnung verrechnet.

(4) Die genaue Personenanzahl ist spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bekanntzugeben. Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe, wird der Gesamt-Menü-Preis laut ursprünglicher Reservierung verrechnet.

(5) Es wird grundsätzlich eine Gesamtrechnung erstellt. Einzelrechnungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

(6) Auf die Gesamtrechnungssumme wird eine Servicepauschale von 10 % verrechnet.

 
§ 6 Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornobedingungen

A. Einzelreservierungen (bis 9 Personen)

Kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Reservierungszeitpunkt möglich. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin kann eine No-Show-Gebühr von € 25,– pro reservierter Person verrechnet werden.

B. Gruppenreservierungen und Events (ab 10 Personen)

Für Gruppenreservierungen und Events gelten folgende gestaffelte Stornogebühren, berechnet auf Basis des vereinbarten Gesamt-Menü-Preises laut Angebot:

 

(1) Stornierung bis 15 Tage vor dem Termin: Einbehaltung der Anzahlung (€ 500,–). Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an.

(2) Stornierung 14 bis 8 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Gesamt-Menü-Preises.

(3) Stornierung 7 Tage bis 1 Tag vor dem Termin: 90 % des vereinbarten Gesamt-Menü-Preises.

(4) Nichterscheinen am Veranstaltungstag (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamt-Menü-Preises.

 

Die Gastwirtin wird in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichterbringung der Bewirtungsleistung erspart oder durch anderweitige Bewirtung erhalten hat. Die Beweislast für die Ersparnis trägt der Vertragspartner.

C. Reduzierung der Personenanzahl

Eine Reduzierung der Personenanzahl um mehr als 10 % der vereinbarten Gästezahl innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin gilt als Teilstornierung. Die Stornogebühren gemäß Abschnitt B finden auf den reduzierten Anteil entsprechend Anwendung.

 

§ 7 Höhere Gewalt

Wird die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Naturkatastrophe, Pandemie, behördliche Verfügung, Streik) unmöglich, kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Stornogebühr aufgelöst werden. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

 

§ 8 Haftung und Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner haftet der Gastwirtin gegenüber für jeden Schaden, den er, seine Gäste oder sonstige von ihm veranlasste Personen verursachen.

(2) Der Vertragspartner ist für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften – insbesondere veranstaltungs-, feuerpolizei- und jugendschutzrechtlicher Bestimmungen – selbst verantwortlich.

(3) Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf nur mit Zustimmung der Gastwirtin angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationen an Wänden mittels Klebstoffen, Klebestreifen, Heftklammern, Nägeln oder Schrauben ist untersagt.

(4) Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Erfolgt die Entfernung nicht unverzüglich, kann die Gastwirtin dies auf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen lassen.

 

§ 9 Videoüberwachung

(1) Zum Schutz von Personen und Eigentum werden Teile der Betriebsräumlichkeiten sowie des Außenbereichs videoüberwacht. Die Überwachung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses der Gastwirtin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

(2) Aufzeichnungen werden ausschließlich zum Zweck der Aufklärung von Straftaten und sicherheitsrelevanten Vorfällen verwendet und nach spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern kein konkreter Anlass eine längere Speicherung rechtfertigt.

(3) Es erfolgt keine Tonaufzeichnung.

(4) Die videoüberwachten Bereiche sind durch gut sichtbare Hinweisschilder mit Angabe der verantwortlichen Stelle gekennzeichnet. Weitergehende Informationen (Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Betroffenenrechte) finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.dasweinberg.at.

(5) Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Aufnahmen sowie das Recht auf Löschung und Widerspruch gemäß Art. 15, 17 und 21 DSGVO. Anfragen sind an restaurant@dasweinberg.at zu richten.

 

§ 10 Bild- und Tonaufnahmen, Social Media

(1) Die Gastwirtin bzw. von ihr beauftragte Dritte fertigen im Rahmen des laufenden Betriebs sowie bei Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitszwecken an. Diese Aufnahmen können auf den Websites www.dasweinberg.at und www.dasevent.at, in den Social-Media-Kanälen des Betriebs (insbesondere Instagram, Facebook) sowie in Printmedien und Pressematerialien veröffentlicht werden.

(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses der Gastwirtin an der Bewerbung ihres Betriebs gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Veranstaltungen, bei denen Aufnahmen gezielt und geplant erstellt werden (z.B. Eventfotografie mit Fokus auf einzelne Personen), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

(3) Durch den Besuch des Restaurants oder die Teilnahme an einer Veranstaltung nimmt der Gast zur Kenntnis, dass Aufnahmen erstellt und veröffentlicht werden können. Sollte ein Gast die Veröffentlichung von Bildmaterial, auf dem er identifizierbar ist, nicht wünschen, ist dies dem Personal vor Ort oder per E-Mail an restaurant@dasweinberg.at mitzuteilen.

(4) Bei bereits veröffentlichten Aufnahmen hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die weitere Verwendung einzulegen. Die Gastwirtin wird die betreffenden Aufnahmen in diesem Fall unverzüglich aus ihren eigenen Kanälen entfernen. Ein Anspruch auf Entfernung durch Dritte (z.B. geteilte Inhalte in sozialen Netzwerken) besteht nicht.

(5) Bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Firmenfeiern) obliegt die Verantwortung für Foto- und Videoaufnahmen, die durch den Vertragspartner oder dessen beauftragte Dienstleister erstellt werden, dem Vertragspartner.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Die Gastwirtin verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, Reservierungsdaten) ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

(3) Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten sowie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at).

(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.dasweinberg.at.

 
§ 12 Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

(1) Das Restaurant das weinberg befindet sich in einem historischen Altbauobjekt. Der Zugang zum Lokal ist ebenerdig möglich, jedoch sind in den verschiedenen Bereichen des Restaurants sowie zum Garten einzelne Stufen (1–3 Stufen) zu überwinden. Eine durchgehend stufenlose Nutzung aller Bereiche ist nicht gewährleistet.

(2) Die sanitären Anlagen befinden sich im Kellergeschoss und sind ausschließlich über eine gewendelte Treppe erreichbar. Ein barrierefreier Zugang zu den WC-Anlagen ist nicht möglich.

(3) Gäste mit eingeschränkter Mobilität werden gebeten, uns bei der Reservierung über ihre Bedürfnisse zu informieren, damit wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen geeigneten Sitzplatz und bestmögliche Unterstützung anbieten können.

(4) Begleit- und Assistenzhunde sind im gesamten Betrieb willkommen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

TEIL B – Gültigkeitsbedingungen für Gutscheine

 

§ 1 Gültigkeit

Der Gutschein ist gültig bis zum aufgedruckten Datum (maximal 2 Jahre ab Ausstellungsdatum) und ausschließlich im Restaurant das weinberg, Thimiggasse 11, 1180 Wien, einlösbar.

 

§ 2 Einlösung

(1) Der Gutschein ist gültig für Speisen und Getränke aus dem aktuellen Angebot des Restaurants.

(2) Der Gutschein wird in voller Höhe eingelöst. Ein verbleibendes Restguthaben kann nach Wahl des Gastes in Form von Weinen oder Produkten zum Mitnehmen konsumiert werden.

(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.

(4) Eine Übertragung des Gutscheins auf Dritte ist zulässig.

 

§ 3 Verlust und Haftung

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

 

§ 4 Reservierung

Eine telefonische Reservierung unter +43 664 4390837 wird empfohlen.

 
§ 5 Sonstige Bestimmungen

(1) Der Gutschein kann nicht mit anderen Aktionen, Rabattcodes oder Sonderangeboten kombiniert werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Es gilt österreichisches Recht.

 

Hinweis gemäß FAGG: Für online erworbene Gutscheine ohne festen Termin steht dem Verbraucher gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Der Rücktritt ist in Textform (z.B. per E-Mail an restaurant@dasweinberg.at) zu erklären.

 

TEIL C – Veranstaltungen, Tickets & Rückerstattung 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieser Teil der AGB gilt für alle von der Gastwirtin selbst organisierten öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Bloom Garden BBQ, Bloom Garden Afterwork, Winzer Dinner, Weinverkostungen, Saisonale Dinner-Events), für die Tickets, Reservierungen mit Vorauszahlung oder Anzahlungen erhoben werden.

(2) Veranstalter ist: Sandra Apflauer, das weinberg, Thimiggasse 11, 1180 Wien (im Folgenden „Veranstalter“).

 

§ 2 Ticketkauf und Reservierung mit Vorauszahlung

(1) Tickets bzw. die Kosten der Reservierung oder Anzahlung für von uns organisierte Events sind bei Reservierung im Voraus zu bezahlen.

(2) Der Vertrag kommt mit Eingang der Zahlung bzw. Bestätigung der Buchung zustande.

(3) Die Zahlung kann per Banküberweisung, Kreditkarte oder über das bereitgestellte Online-Buchungssystem erfolgen.

 
§ 3 Rückerstattung und Stornierung von Eventtickets

Für selbst organisierte öffentliche Veranstaltungen gelten folgende Rückerstattungsrichtlinien:

 

(1) Stornierung mehr als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Volle Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 5,– pro Ticket.

(2) Stornierung 3 Tage bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin: Rückerstattung von 50 % des Ticketpreises bzw. der Anzahlung.

(3) Stornierung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: Keine Rückerstattung. Der volle Betrag wird einbehalten.

 

Die Stornierung hat in Textform (per E-Mail an restaurant@dasweinberg.at oder office@dasevent.at) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungserklärung.

 

§ 4 Übertragbarkeit von Tickets

Tickets sind grundsätzlich auf Dritte übertragbar. Eine Mitteilung des Namenswechsels per E-Mail an den Veranstalter ist erwünscht, damit eine reibungslose Abwicklung gewährleistet werden kann.

 

§ 5 Absage durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, schwere Wetterbeeinträchtigung bei Outdoor-Events) abzusagen oder zu verschieben.

(2) Bei Absage durch den Veranstalter wird der volle Ticketpreis rückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Reisekosten, entgangene Freude) sind ausgeschlossen.

(3) Bei Verschiebung behält das Ticket seine Gültigkeit für den neuen Termin. Kann der Vertragspartner am neuen Termin nicht teilnehmen, steht ihm eine volle Rückerstattung zu.

 

§ 6 Ausschluss des Fernabsatz-Rücktrittsrechts

Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen bestimmten Zeitpunkt vorsieht, kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies betrifft insbesondere termingebundene Eventtickets. Die vertraglichen Rückerstattungsregelungen gemäß § 3 dieses Teils bleiben hiervon unberührt und gelten als freiwillige Kulanzregelung.

 

§ 7 Veranstaltungsbedingungen

(1) Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets oder einer Bestätigung.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die den Veranstaltungsablauf stören oder gegen die Hausordnung verstoßen, ohne Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) Es gelten die Bestimmungen zu Bild- und Tonaufnahmen gemäß Teil A § 10 dieser AGB.

(4) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

§ 8 Alkoholische Getränke und Jugendschutz

Die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter (Wiener Jugendschutzgesetz) ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Altersnachweis zu verlangen.

 

TEIL D – Private Events & Firmenfeiern (ab 10 Personen)

Für die Buchung privater Veranstaltungen und Firmenfeiern ab 10 Personen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenjubiläen) gelten die Bestimmungen aus Teil A (§ 5 und § 6) sowie ergänzend:

 

§ 1 Angebot und Buchung

(1) Die Gastwirtin erstellt auf Basis der Anfrage ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Vertragspartner und Eingang der Anzahlung (€ 500,–) zustande.

(2) Das Angebot enthält die vereinbarte Personenanzahl, das Menü, den Preis pro Person und den Gesamtpreis.

 

§ 2 Personenanzahl und Abrechnung

(1) Die endgültige Personenanzahl ist spätestens 2 Wochen vor dem Termin bekanntzugeben.

(2) Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe, wird der Gesamt-Menü-Preis laut Angebot auf Basis der ursprünglich vereinbarten Personenanzahl verrechnet.

(3) Bei tatsächlich höherer Gästezahl erfolgt die Verrechnung nach tatsächlicher Personenanzahl.

 

§ 3 Stornobedingungen für Private Events

Es gelten die Stornobedingungen gemäß Teil A § 6 Abschnitt B:

 

Ab 15 Tage vor Termin: Einbehaltung der Anzahlung (€ 500,–)

14–8 Tage vor Termin: 80 % des Gesamt-Menü-Preises

7–1 Tag vor Termin: 90 % des Gesamt-Menü-Preises

Am Veranstaltungstag / No-Show: 100 % des Gesamt-Menü-Preises

 

§ 4 Zahlung

(1) € 500,– Anzahlung bei Reservierungsbestätigung.

(2) Restzahlung am Veranstaltungstag in bar oder mittels Kreditkarte.

(3) 10 % Servicepauschale auf die Gesamtrechnungssumme.

(4) Firmenevents: Zahlung auch auf Rechnung möglich (Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsdatum).

 

 

Stand:  Mai 2026

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